Leistungskatalog
1. Tätigkeitsschwerpunkte
- Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für sämtliche Rechtsformen
Bei Bedarf erfolgt die Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung und Bilanzbericht zur Erfüllung der Anforderungen von Banken nach § 18 KWG.
- Finanzbuchhaltung (System „DATEV“)
mit betriebswirtschaftlicher Auswertung und Offener-Posten-Buchhaltung; bei Bedarf mit Kostenstellenrechnung, Mahnwesen, Qualifizierter BWA (Bestandsveränderungen, Wertberichtigungen usw., zur unterjährigen Vorlage bei Banken).
- Lohnbuchführung
(auch Baulohn, Kurzarbeit usw.)
- Betriebswirtschaftliche Beratung, Bilanzanalyse, Branchenvergleich
(auf Wunsch auch Teilnahme an Bankbesprechungen)
- Steuerliche Gestaltungsberatung für Gewerbebetriebe und Freiberufler
Insbesondere hinsichtlich der Rechtsformwahl und der Unternehmensnachfolge
- Betreuung bei Betriebsprüfungen
- Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Arztpraxen
(auf unsere separate Kanzleibroschüre möchten wir hinweisen)
- Beratung von Non-profit-Organisationen
(Gemeinnützige Vereinigungen wie z.B. Verein oder gGmbH)
2. Weitere Dienstleistungen
- Erstellung von Ertragsvorschauen und weiterer Planungsrechnungen
- Durchführung von gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen nach HGB und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen
- Erstellung von Gutachten und Unternehemensbewertungen
- Mithilfe bei der Aufstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht für Mandanten, die von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft werden, da diese aufgrund des Selbstprüfungsverbotes an der Aufstellung dieser Unterlagen nicht mitwirken dürfen.
- Sanierungsberatung, ggf. in Verbindung mit Kooperationspartner
- Existenzgründungsberatung
- Rechtsbehelfsverfahren und Klagen vor Finanzgericht und BFH
- Beratung bei Steuerstrafverfahren (ggf. in Verbindung mit Kooperationspartner) und Selbstanzeige
- Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Steuerberatergebührenverordnung.